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   VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08   

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VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08 (https://dejure.org/2008,7047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 S 656/08 (https://dejure.org/2008,7047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 S 656/08 (https://dejure.org/2008,7047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unentgeltliche Pflichtaufgaben der Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu den Kosten für die Ausräumung eines überhitzten Heustocks ohne Bildung von Glutnestern durch die Feuerwehr; Bekämpfung einer Brandgefahr als unentgeltliche Pflichtaufgabe der Feuerwehr; Begriff des Schadenfeuers

  • Judicialis

    FwG § 2 Abs. 1; ; FwG § 2 Abs. 2; ; FwG § 36 Abs. 1; ; FwG § 36 Abs. 2; ; VVG § 82; ; VVG § 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges besonderes Verwaltungsrecht (Notstand, sonstige Anstalten, sonstige Stiftungen, Wohnraumbewirtschaftung, Arbeitszeitordnung: Schadenfeuer; Brand; Lichterscheinung; Brandbekämpfung; Brandverhütung; Vorerstreckung; Heustock; Ausräumung; ex-ante-Betrachtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Mit Blick auf einen effektiven Brandschutz genügt es, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte aus der Sicht eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters von einem Schadenfeuer auszugehen war (vgl. Urteil des erk. Senats vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 -, ESVGH 54, 153 m.w.N.; siehe zuletzt etwa HessVGH, Urteil vom 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, ESVGH 58, 77 ; sowie Schnell, SächsVBl 2008, 229 m.w.N.).

    Die Kostenerstattungspflicht besteht auch dann, wenn allein der Anschein eines Schadenfeuers kostenträchtige Maßnahmen nach sich gezogen hat (vgl. Urteil des erk. Senats vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 -, ESVGH 54, 153 ).

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 4 K 1044/05

    Brandverhinderungsmaßnahmen der Feuerwehr können entgeltpflichtig sein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2006 - 4 K 1044/05 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2006 - 4 K 1044/05 - zu ändern und den Bescheid der Beklagten vom 05.10.2004 sowie den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Ravensburg vom 08.06.2005 aufzuheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Eine auf die Umstände des Einzelfalls bezogene und seinen Besonderheiten Rechnung tragende Entscheidung darf durch eine solche Konkretisierung des Ermessensspielraums allerdings nicht ausgeschlossen werden (vgl. Urteil des erk. Senats vom 20.03.2003 - 1 S 397/01 - ).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Der Verweis des Klägers auf die Bestimmung der § 82 Abs. 1, § 83 VVG (i.d.F. des Gesetzes vom 23.11.2007 ; zuvor § 62 Abs. 1, § 63 VVG a.F.) über die Erstattungsfähigkeit von Rettungskosten, die nach der Rechtsprechung im Sinne einer Vorerstreckung auch schon dann anzunehmen ist, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls unmittelbar droht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.02.1991 - IV ZR 202/90 -, BGHZ 113, 359; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, a.a.O., § 62 Rn. 3 ff.; siehe auch Martin, a.a.O., W II 39), ist als solcher aufgrund des anderen Regelungszusammenhangs unbehelflich.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2001 - 1 S 523/01

    Kosten für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Ihr steht dabei Ermessen insoweit zu, ob sie überhaupt Kostenersatz verlangt (Entschließungsermessen), von wem sie Kostenersatz fordert (Auswahlermessen) und schließlich in welcher Höhe der Kostenpflichtige zum Kostenersatz herangezogen wird (vgl. Urteil des erk. Senats vom 09.08.2001 - 1 S 523/01 -, VBlBW 2002, 73).
  • VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06

    Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Mit Blick auf einen effektiven Brandschutz genügt es, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte aus der Sicht eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters von einem Schadenfeuer auszugehen war (vgl. Urteil des erk. Senats vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 -, ESVGH 54, 153 m.w.N.; siehe zuletzt etwa HessVGH, Urteil vom 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, ESVGH 58, 77 ; sowie Schnell, SächsVBl 2008, 229 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08
    Den Handelnden muss dabei subjektiv ein schwerer Schuldvorwurf treffen (vgl. etwa Urteil des erk. Senats vom 24.04.2008 - 1 S 2913/07 -, VBlBW 2008, 443 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Ein "Schadenfeuer" ist ein Feuer, das einen Sach- oder Personenschaden verursacht (vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218, und v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VBlBW 2004, 218 m.w.N.).

    Für die Prüfung, zu welchem Zweck eine Feuerwehr tätig wurde und ob ihr Vorgehen rechtmäßig war, ist danach auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, d.h. bei Feuerwehreinsätzen auf den Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 13.04.2011, a.a.O., v. 21.11.2008, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.; ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 20.03.2013 - 1 S 397/01 - juris; Hildinger/Rosenauer, Feuerwehrgesetz Bad.-Württ., 4. Aufl., § 34 Rn. 4).

    Nichts anderes ergibt sich, wenn neben dem Kenntnisstand der alarmierten Feuerwehr derjenige der Leitstelle berücksichtigt wird (vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008, a.a.O., und Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    Das Abstellen auf die ex-ante-Sicht ist im Gefahrenabwehrrecht deshalb geboten, weil die Gefahrenabwehrbehörden zur Beseitigung von Störungen und zur Abwehr von Gefahren rasch und effektiv tätig werden müssen und sie aufgrund der gebotenen Eile nicht immer die Möglichkeit haben, die ihnen vorliegenden Angaben umfassend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen bzw. ergänzende Informationen einzuholen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 26; Sächsisches OVG, Urt. v. 17.3.2016 - 5 A 544/14 -, juris, Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.3.1993 - 5 A 496/92 -, juris, Rn. 27; VG Karlsruhe, Urt. v. 30.7.1999 - 13 K 3600/98 -, NVwZ-RR 2000, 288).

    Unabhängig von den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Kassel spricht schließlich gegen ein Abstellen auf den Zeitpunkt des Einsatzbeginns vor Ort, dass über die - auch für den Umfang der Einsatzkosten bedeutsame - Frage, welche Fahrzeuge, welches Material und wie viele Feuerwehrleute zum Einsatz kommen, bereits unmittelbar nach Eingang einer Alarmierung und nicht erst beim Eintreffen am Einsatzort entschieden werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 26).

    Ist dabei anhand der konkret vorliegenden Meldung aus Sicht eines durchschnittlichen Einsatzleiters davon auszugehen, dass der begründete Verdacht (siehe zu diesem Maßstab: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 26; derselbe, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28) besteht, der Einsatz diene (auch) der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr, handelt es sich jedenfalls bei den diesbezüglich unmittelbar im Anschluss an die Alarmierung eingeleiteten Maßnahmen der Feuerwehr um einen unentgeltlichen Einsatz i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG.

    e) Allerdings ist es grundsätzlich möglich, die Kosten eines Einsatzes, der entweder zeitgleich oder im Anschluss an die Lebensrettung noch "andere Hilfeleistungen" i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NBrandSchG umfasst, anteilig geltend zu machen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.1.2007 - 5 TP 2876/06 -, juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 34 f; VG Lüneburg, Urt. v. 9.8.2013 - 6 A 78/12 -, juris, Rn. 26 f; VG Oldenburg, Urt. v. 16.2.2011 - 11 A 1119/10 -, juris, Rn. 17 ff.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 6.9.2010 - 11 LA 375/09 - n.v.; Freese, in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a.a.O., § 5, Rn. 1176; Scholz/Runge, a.a.O., § 29, S. 331).

  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Insofern unterscheidet sich der Gesetzeswortlaut von den Formulierungen und Regelungsmodellen in den Feuerwehrgesetzen anderer Länder (dazu näher VGH BW, U.v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218/219), in denen eine vergleichbare ex post-Betrachtung nicht angelegt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13

    Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände;

    Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2008 - 2 A 8.07 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; Senatsurteil vom 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218 ).
  • VG Freiburg, 20.09.2018 - 9 K 4409/18

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Widerspruchserhebung durch den Kfz-Versicherer

    Von daher ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass allenfalls in Fällen eines groben Missverhältnisses, eine Kostenreduktion wegen ansonsten gegebener Unverhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (vgl. zu alldem Surwald/Ernst, FeuerwehrG, 8. Aufl., Rdnr. 57 zu § 34; Hildinger/Rosenauer, a.a.O. Rdnr. 4 zu § 34 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.11.2008 - 1 S 656/08 - siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.06.1998 - 1 S 1390/97 -, juris, Rdnr. 21 [26]; ebenso Urteil vom 20.03.2003 - 1 S 397/01 -, juris, Rdnr. 26; VG Freiburg, Urteil vom 07.02.2018 - 6 K 631/16 -).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2015 - 4 K 511/13

    Kosten für Feuerwehreinsatz wegen Gasaustritts an einem in privater Tiefgarage

    Denn die Behörde muss - wie allgemein im Recht der Gefahrenabwehr - zur Beseitigung von Störungen und zur Abwehr von Gefahren rasch tätig werden, ohne in jedem Fall ausführlich prüfen zu können, ob alle Angaben, auf die sie ihre Entscheidung stützt, zutreffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - BWGZ 2009, 219; Surwald/ Ernst, aaO, § 2 Rn. 2).
  • VG Gelsenkirchen, 13.05.2022 - 19 K 1505/19

    Feuerwehreinsatz, Brandschutz Nutzungsuntersagung Brandsicherheitswache

    OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 3961/06 -, juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Novem-ber 2008 - 1 S 656/08 -, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.
  • VG Kassel, 24.01.2024 - 7 K 315/22

    Rauchentwicklung durch angebranntes Essen

    Chemische Veränderungen durch Wärme oder Hitze ohne Lichterscheinung - wie die Verkohlung als thermische Zersetzung fester Stoffe oder die Fermentation als Gärungsvorgang - sind kein Feuer (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - 1 S 656/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
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